Grundgesetz, amtliche Öffentlichkeitsarbeit und politische Willensbildung. Ein Aspekt des Legitimationsproblems in Verfassungsrecht, Verfassungspraxis und Verfassungstheorie.

Kempen, Otto Ernst
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1975

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SEBI: 75/1453

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Zusammenfassung

Die Methoden amtlicher Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Justiz, Legislative und Exekutive in der BRD werden dargestellt und verglichen.Quantität und werbende Intensität der Öffentlichkeitsarbeit richten sich danach, wie sehr die einen bestimmten Kompetenzbereich wahrnehmenden staatlichen Amtswalter sich von öffentlicher Zustimmung abhängig glauben; hierbei steht vor allem die Sicherung von Wahlsiegen im Vordergrund.Die Konzentration im Exekutivbereich spiegelt eine Verlagerung des politischen Entscheidungsprozesses von den Parlamenten in den bürokratisch organisierten Verwaltungssektor und damit eine Schwächung der parlamentarischen Legitimationsfunktionen wider.Das Grundgesetz verbietet zwingend jede außerparlamentarisch werbende Öffentlichkeitsarbeit der Exekutive.Dabei bleibt es den Parteien unbenommen, um Zustimmung für ihre Programme zu werben.Die heute praktizierte staatliche Informationstätigkeit ist nicht verfassungskonform, ihre demokratische Legitimation ist nur möglich, wenn sie sich auf psychotechnisch nicht arrangierte, aufklärende Information gründen würde.

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Berlin, Dunker & Humblot (1975) 286 S., Lit.(jur.Diss.; Gießen 1973)

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Serie/Report Nr.

Schriften zum öffentlichen Recht; 261

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