Flughafenstandorte und innerstaatlicher Flugverkehr in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Beitrag zur aktuellen Diskussion.
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IRB: Z 867
SEBI: Zs 310-4
BBR: Z 153
SEBI: Zs 310-4
BBR: Z 153
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Zusammenfassung
Das Bundesraumordnungsgesetz fordert, gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen im gesamten Bundesgebiet anzustreben. Daraus wird für den Luftverkehr gefordert, Flugverkehrsleistungen so dezentral wie möglich und nur so zentral wie nötig anzubieten. Dies gilt insbesondere für den Linienflugverkehr. Die Einführung der Mineralölsteuer im Inlandverkehr dürfte sich eher zentralisierend auswirken. Zentraler Flughafen im Bundesgebiet ist Frankfurt. Für eine Dezentralisierung des Linienflugverkehrsangebotes bieten sich aus standorttheoretischen Überlegungen heraus die Flughäfen in München, Köln, Düsseldorf und Hamburg an. IRPUD
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Verkehr, Raumordnung, Luftverkehr, Flughafen, Zentralisierung, Standortplanung, Dezentralisierung, Standortwahl, Inlandsluftverkehr
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Internationales Verkehrswesen, Frankfurt/Main 34(1982)Nr.1, S.26-30, Tab.
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Verkehr, Raumordnung, Luftverkehr, Flughafen, Zentralisierung, Standortplanung, Dezentralisierung, Standortwahl, Inlandsluftverkehr