Bürgereigentum privatisieren nur mit Gegenleistung. Eine Satzung zur Kompensation von Ökosystemleistungen.

Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplaner -SRL-
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Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplaner -SRL-

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Berlin

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0936-9465

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1040990-7

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ZLB: Kws 104 ZB 6841

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Abstract

Vor dem Hintergrund der immer weiter fortschreitenden Ökonomisierung der im Grundsatz der Allgemeinheit verpflichteten kommunalen Stadtentwicklung und Stadtplanung sollten, so der Denkansatz, Investoren oder Privatleute, die der Gemeinschaft ÖSL entziehen, dem Gemeinwohl zu Ersatz verpflichtet werden. Mit den bereits erarbeiteten Grundlagen zu Ökosystemleistungen ist nicht nur eine Beschreibung und Quantifizierung, sondern auch eine monetär operationalisierbare Berechnung dieser Leistungen zumindest ansatzweise möglich. Was fehlt, sind rechtliche Implementierungen in formelle Regelungsabläufe der räumlichen Planung oder ein eigenständiges Verfahren. Dabei stellen sich folgende Fragen: Besteht überhaupt Akzeptanz in der Praxis für ein weiteres formelles Verfahren? Welche Regelungsebene (Bund, Land oder Kommune) ist zielführend? Mit welcher Art von formellem Verfahren lässt sich der Verlust von urbanen Ökosystemleistungen regeln/begrenzen/stoppen?

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Planerin : Fachzeitschrift für Stadt-, Regional- und Landesplanung

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3

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57-58

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