Selbstverantwortung und Deregulierung im Ordnungs- und Umweltrecht.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 97/1267

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RE

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Abstract

Forderungen nach einem "ökologischen Rechtsstaat" beinhalten die Gefahr, daß mit der Zauberformel des ökologischen Umbaus der Industriegesellschaft dem Polizeistaat die Hintertür geöffnet wird. Hingegen wurde rechtshistorisch der Polizeibegriff auf die Gefahrenabwehr verengt, während der Staat versuchte, die Aufgabe der Daseinsvorsorge durch Förderung der Gewerbefreiheit und technische Realisation nachzukommen. Zum Ausgleich intensivierte der Staat die Gefahrenabwehr und Risikovorsorge. Im Umweltbereich sieht sich das herkömmliche Ordnungsrecht nun von zwei Seiten in die Zange genommen. Den einen erscheint es für den Umweltschutz nicht effektiv genug, die anderen fühlen sich zu sehr eingeschränkt. Eine Fortschreibung des alten Ordnungsrechtes könnte die Rückbesinnung auf alte Regelungsmechanismen wie die Selbstverantwortung im Bereich des technischen Sicherheits- und Umweltrechts bedeuten. Ansätze dazu sind das Öko-Audit, die betriebliche Eigenüberwachung und Betriebsbeauftragte für den Umweltschutz. Auch die Frage der Regelungs- und Kontrolldichte gegenüber Betrieben sowie der rechtlichen Grenzen der Umsetzung der Selbstverantwortung sind in diesem Zusammenhang relevant. eh/difu

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141 S.

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Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht; 29