Die Beachtung des Straßenverkehrslärms bei Straßenverkehrsanlagen durch bauliche und verkehrliche Maßnahmen - Vorschriften und deren Vollzug.
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IRB: Z 4
SEBI: Zs 2270-4
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Zusammenfassung
Bei bestehenden Straßen und vorrangig bei neuen Straßen ist der Verkehrslärm in die Rahmenbedingungen für straßenbauliche Vorhaben einzubeziehen. Die dazu erlassenen Gesetze, Rechtsvorschriften und Richtlinien werden behandelt. Mit dem Ziel, Lärmeinwirkungen auf schutzbedürftige Gebiete zu vermeiden, sind planerische und bauliche Vorkehrungen hinsichtlich Trassierung und Straßengestaltung erforderlich, die im einzelnen erläutert werden. Soweit durch planerische oder bauliche Maßnahmen die Einhaltung der Grenzwerte von Straßenlärm nicht erreicht wird, muss Abhilfe durch bauliche Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes geschaffen werden. Die Gestaltungsgrundsätze für derartige Anlagen können dem Beitrag entnommen werden.(kb)
Beschreibung
Schlagwörter
Straßenverkehrsanlage, Verkehrslärm, Bundesimmissionsschutzgesetz, Lärmpegel, Berechnungsverfahren, Rechtsvorschrift, Immissionsgrenzwert, Lärmschutzmaßnahme, Straßenbauplanung, Lärmschutzanlage, Sanierungsmaßnahme, DIN-Norm, DIN 18005, Verkehr, Straßenverkehr
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Gesundheits-Ingenieur 107(1986), Nr.1 S.S32/54-S36/58, Abb.;Lit.
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Straßenverkehrsanlage, Verkehrslärm, Bundesimmissionsschutzgesetz, Lärmpegel, Berechnungsverfahren, Rechtsvorschrift, Immissionsgrenzwert, Lärmschutzmaßnahme, Straßenbauplanung, Lärmschutzanlage, Sanierungsmaßnahme, DIN-Norm, DIN 18005, Verkehr, Straßenverkehr