Energieeinsparung durch Fotovoltaik kontra Denkmalschutz - im Dschungel der Rechtsprechung.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333
BBR: Z 333
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RE
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Abstract
Die Energieeinsparung in Gebäuden ist allein schon wegen des großen Anteils am gesamten Energieverbrauch ein wichtiger Aspekt der nationalen Energiepolitik. Gebäudeeigentümer müssen die Vorgaben aus dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) des Bundes bei Neubauten, in Baden-Württemberg bei Altbauten auch aus dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG BW) und auf Bundesebene aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) beachten. Dabei kommt zwangsläufig auch der Denkmalschutz ins Spiel. Die einschlägige Rechtsprechung zum Verhältnis dieser beiden Vorgaben hat sich erst in den letzten Jahren entwickelt und ist deshalb naturgemäß noch nicht systematisch geordnet. Hinzu kommt, dass gerade im Denkmalschutzrecht oft die Einzelfallbetrachtung der gestalterischen Auswirkungen der geplanten Maßnahme die entscheidende Rolle spielt. Aufgrund dieser Vorgaben soll in dem Beitrag ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere aus Baden-Württemberg, gegeben werden, die die ja typischen Fallgruppen die gerichtliche Entscheidung zusammenfasst.
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Die Gemeinde
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Nr. 5
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S. 202-206