Datenbedarf der Gemeinde im Rahmen der amtlichen Statistik.

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1985

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SEBI: Zs 383-1984

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Zusammenfassung

Der Referent begründet den statistischen Datenbedarf der Kommunen anhand der gesetzlich verankerten Planungsaufgaben (Bundesbaugesetz, Wohnungsbaugesetze, Gesetz zur Förderung der Modernisierung und von Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie, Gesetz zur Regelung der Miethöhe etc.). Zur Wahrnehmung dieser Augaben ist die Kommune u. a. auf kleinräumig differenzierte statistische Informationen angewiesen, die sich in Anforderungen der Kommunalstatistik an die amtliche Statistik niederschlagen. In einem differenzierten Katalog werden die Merkmale aufgeführt, die den Datenbedarf der Gemeinden im Hinblick auf die Volkszählung zusammenfassen. Bre/difu

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In: Jahresbericht 1984.Hrsg.: Verband Deutscher Städtestatistiker, Augsburg:(1985), S. 285-294

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