Kommunales Parteien- und Fraktionenrecht. Verfassungsrechtliche Determinanten und ausgewählte Probleme unter besonderer Berücksichtigung der Chancengleichheit sowie Fragen der Finanzierung.
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DE
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Baden-Baden
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ZLB: 90/5460
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Zusammenfassung
Das kommunale Parteien- und Fraktionsrecht stellt die Arbeit unter verfassungsrechtlicher Sicht nach Art. 21 GG dar, wodurch die Mitwirkung der Parteien bei der politischen Willensbildung auch in den Gemeinden umfaßt wird. Den Grundstock der Parteienfinanzierung sollten die Beiträge und Spenden bilden und nicht die Finanzierung durch den Staat. Beim Autor bestehen Bedenken bei der jetzigen Ausgestaltung des Spendenrechts. Besonders auf kommunaler Ebene sollte die Chancengleichheit strikte Beachtung finden, damit sich auch kleinere Parteien und Wählergemeinschaften profilieren können. Dabei geht die Arbeit auf die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze für die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung ein. So ist es staatlichen Organen untersagt, mittels verstärkter Öffentlichkeitsarbeit parteiergreifend in Kommunalwahlkämpfe hineinzuwirken. Die 5%-Klausel in den Kommunalwahlgesetzen hält der Autor für verfassungswidrig. rebo/difu
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512 S.
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Kommunalrecht - Kommunalverwaltung; 6