Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel. Ziele und Ansiedlungsgrundsätze. Beschlossen durch die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau am 23.01.2014. 1. Änderung im Zuge der Aktualisierung des Hamburger Zentrenkonzepts beschlossen durch die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau am 12.09.2019.
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DE
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Hamburg
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ZLB: Kws 650/65a
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Abstract
Um die Verträglichkeit von Ansiedlungsvorhaben des Einzelhandels für die Hamburger
Zentren zu gewährleisten, wurden 2014 die
„Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel“ beschlossen und 2019 im Zuge der Aktualisierung
des Hamburger Zentrenkonzepts fortgeschrieben. In Verbindung mit dem Zentrenkonzept
und den in den Nahversorgungskonzepten der
Bezirke festgelegten „Zentralen Versorgungsbereichen“ bilden die in den Leitlinien verankerten
Ziele und Ansiedlungsregeln eine
Richtschnur bei der Beurteilung von Vorhaben
und Planverfahren. Die Leitlinien dienen einer Konkretisierung der
Zielsetzungen des Flächennutzungsplans und
stellen zugleich ein Instrument zur Umsetzung
dieser Ziele dar.
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