Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel. Ziele und Ansiedlungsgrundsätze. Beschlossen durch die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau am 23.01.2014. 1. Änderung im Zuge der Aktualisierung des Hamburger Zentrenkonzepts beschlossen durch die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau am 12.09.2019.

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Hamburg

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ZLB: Kws 650/65a

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Abstract

Um die Verträglichkeit von Ansiedlungsvorhaben des Einzelhandels für die Hamburger Zentren zu gewährleisten, wurden 2014 die „Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel“ beschlossen und 2019 im Zuge der Aktualisierung des Hamburger Zentrenkonzepts fortgeschrieben. In Verbindung mit dem Zentrenkonzept und den in den Nahversorgungskonzepten der Bezirke festgelegten „Zentralen Versorgungsbereichen“ bilden die in den Leitlinien verankerten Ziele und Ansiedlungsregeln eine Richtschnur bei der Beurteilung von Vorhaben und Planverfahren. Die Leitlinien dienen einer Konkretisierung der Zielsetzungen des Flächennutzungsplans und stellen zugleich ein Instrument zur Umsetzung dieser Ziele dar.

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