Die Gebietsreform Bayern im Raum Lichtenfels.

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SEBI: 76/3909

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Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Gebietsreform Bayern wird dieses Gutachten zur Frage der Eingliederung der Gemeinde Grundfeld in die Stadt Lichtenfels vorgelegt. Das Problem der Gebietsreform in diesem Raum besteht im konkurrierenden Interesse zweier zentraler Orte an der Eingemeindung von Grundfeld. Insbesondere stellt sich das Problem, ob die Ziele der Gebietsreform als erreicht gelten können, wenn bei einer Nichteingliederung die Stadt Lichtenfels zwar eine ganze Reihe relativ weit entfernter Dörfer übernimmt, eine wichtige Randgemeinde aber einer anderen Kernstadt zugeschlagen wird; darüber hinaus sollten die in Oberfranken sehr entwicklungsbedeutsamen kleinstaatlichen Traditionen in der Verwaltungsgeschichte zugunsten einer großzügigeren Entwicklung beendet werden. - Das Gutachten empfiehlt insgesamt in Abweichung von den Vorschlägen der Regierung von Oberfranken eine Eingemeindung der Gemeinde Grundfeld.

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Gebietsreform, Eingemeindung, Regionalplanung, Verwaltung, Planung

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München: (1975), 72 Bl., Kt.; Tab.

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Gebietsreform, Eingemeindung, Regionalplanung, Verwaltung, Planung

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