Die Aufhebung des der Drittanfechtung unterliegenden Verwaltungsakts.

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SEBI: 89/5159

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Zusammenfassung

In Anbetracht einer lückenhaften gesetzlichen Normierung wirft die Aufhebung des Verwaltungsakts mit Drittwirkung in verschiedener Hinsicht schwierige Probleme auf, zu deren Lösung einerseits der materiellrechtliche Aufhebungsanspruch und andererseits der Vertrauensschutz herangezogen werden muß. Der Aufhebungsanspruch wird verfassungsrechtlich abgeleitet (Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Art. 20 Abs. 3 GG; Grundrechte). Die grund- und einfachgesetzlichen geschützten Rechtspositionen Dritter werden detailliert untersucht. Eine weitere Fragestellung ergibt sich in bezug auf die Folgenbeseitigung beim aufgehobenen Verwaltunsakt. kmr/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Verwaltungsakt, Verwaltungsverfahren, Verwaltungsrecht, Wirkung, Anfechtung, Aufhebung, Verwaltungsgerichtsordnung, Rechtsprechung, Unzweckmäßigkeit, Vertrauensschutz, Folgenbeseitigung, Grundrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht

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Frankfurt/Main: Lang (1989), 187, XXIII S., Lit.(jur.Diss.; Mannheim 1989)

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Verwaltungsakt, Verwaltungsverfahren, Verwaltungsrecht, Wirkung, Anfechtung, Aufhebung, Verwaltungsgerichtsordnung, Rechtsprechung, Unzweckmäßigkeit, Vertrauensschutz, Folgenbeseitigung, Grundrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 861