Gewerbestandortsicherung in Gemengelagen.

Stölting, Hagen
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1986

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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885

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Zusammenfassung

Die Überprüfung von Hypothesen in Beschäftigungseffekten, die Diskussion mit fachkundigen Kollegen und die tägliche Praxis haben zu dem Ergebnis geführt, daß eine quantifizierte Zurechnung von Beschäftigungseffekten so konkret, daß sie auch berechtigten Ansprüchen an eine praxisorientierte Untersuchung genügt, nicht möglich ist. Dabei bleibt die These bestehen, daß Standortsicherung in den dafür geeigneten Fällen offenbar positive Beschäftigungsauswirkungen hat. Das Problem liegt nicht in der Begründung der These, sondern in der Stringenz der Zuordnung der Faktoren einerseits und der Wirkung andererseits. Darüber hinaus sind auch Fälle denkbar, in denen die Standortsicherung zwar den bestehenden Betrieb sichert, sein Wachstum aber beschneidet, so daß im Effekt eine Nichtausschöpfung an Wachstumsmöglichkeiten auch hinsichtlich der Beschäftigten auftritt, wobei die statistischen Probleme endgültig unlösbar werden, da nicht vorauszusagen ist, wie sich dieser Betrieb denn sonst hätte entwickeln können. - (n.Verf.)

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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn, (1986), H.8, S.647-654

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