Öffentliche Dienstleistungen. Reader über Funktionen, Institutionen und Konzeptionen.

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Baden-Baden

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ZLB: 2002/2402

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Abstract

Öffentliche Dienstleistungen bezeichnen Aktivitäten und Produkte im Interesse der Allgemeinheit und sind deshalb von Gesetzgebern und Behörden mit spezifischen Gemeinwohlverpflichtungen verknüpft. Dazu zählen Dienstleistungen der Finanz-, Sozial-, Justiz- und Polizeiverwaltungen ebenso wie im Bereich von Bildung, Forschung, Kultur, Gesundheit, Strom- und Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, Verkehr, Post, Telekommunikation, Rundfunk, Kredit- und Wohnraumversorgung. Solche hoheitlichen, gemeinnützigen, freiberuflichen oder gewerblichen Dienstleistungen werden von staatlichen und kommunalen Institutionen, aber auch von privaten Wirtschaftssubjekten erstellt. Dienstleister sind außer Behörden auch Kommunen, Kirchen, öffentliche Unternehmen, private Nonprofit-Betriebe sowie konzessionierte und beliehene Unternehmen der privaten Wirtschaft. difu

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146 S.

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