Sanierung als Kündigungsgrund.

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IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4

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Zusammenfassung

Entschließt sich der Eigentümer von Wohnraum zu Modernisierungsmaßnahmen, kommt es häufig zu Konflikten mit den Mietern. Diese sind, außer im Sonderfall der öffentlichen Sanierung nach dem StBauFG, an der Planung nicht beteiligt und haben bei einem Umbau mit höheren Mieten, oder für den Fall der grundlegenden Sanierung/Teilabriss mit dem Verlust der Wohnung zu rechnen. Der Autor untersucht für diesen Fall die Berechtigung des Vermieters zur Wohnraumkündigung und kommt zu dem Ergebnis, dass eine Kündigung nach § 564 Abs. 2 Nr. 3 BGB nur dann begründet ist, wenn die Sanierung zur Zerstörung des Wohnraums führt und die Sanierung wirtschaftlich sinnvoll ist. rh

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Wohnen/Wohnung, Modernisierung, Mietrecht, Wohnungskündigung, Kündigung, Änderungskündigung, Sanierung, Sanierungskosten

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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 32(1979)Nr.4, S.97-100, Lit.

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Wohnen/Wohnung, Modernisierung, Mietrecht, Wohnungskündigung, Kündigung, Änderungskündigung, Sanierung, Sanierungskosten

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