Regionalplanung und kommunale Selbstverwaltung - Eine rechtswissenschaftliche Untersuchung zur Kommunalisierung der Regionalplanung, ausgehend vom niedersächsischen Planungsmodell.
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1984
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SEBI: 84/2665
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Zusammenfassung
Die Aufgabe der Regionalplanung wird in Niedersachsen seit 1978 von den Kreisen, den kreisfreien Städten und dem Zweckverband Großraum Hannover wahrgenommen. Diese Zuständigkeitsregelung stellt in der Geschichte des Planungsrechts kein Novum dar, findet jedoch derzeit in den anderen Bundesländern keine Parallele. Bei der rechtlichen Erörterung dieser Regionalplanungsorganisation hat sich weder eine Verletzung des Selbstverwaltungsrechts beteiligter Kommunen gezeigt noch eine solche der verfassungsmäßigen Gesetzgebungskompetenzen. Es hat sich aber nach Ansicht des Autors herausgestellt, daß der die Landesgesetzgebung bindende Rahmen des Bundesrechts (§ 5 Abs. 3 Bundesraumordnungsgesetz) überschritten ist. kmr/difu
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Stuttgart: Kohlhammer (1984), 248 S., Lit.(jur.Diss.; Hannover 1984)
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Serie/Report Nr.
Schriften zur öffentlichen Verwaltung; 24