Denkmal vor Gericht.

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Bonn

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ZLB: 92/4646-4

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Abstract

Die bebaute Umwelt hat sich in den letzten 40 Jahren wesentlich verändert. Während früher die Menschen landschaftstypisch und mit ortsgerechten Materialien bauten, ist nunmehr vielerorts eine Vereinheitlichung festzustellen. Bauformen wirken sich auf das Wohlbefinden der Bürger aus, sie stärken ihr Heimatgefühl und sind damit auch ein Anliegen für die Öffentlichkeit. Bauformen verkörpern aber auch Geschichte und Kultur. Sie sind Zeugen der Vergangenheit, also Denkmale. Die Denkmaleigenschaft liegt nicht im Objekt selbst, sondern in der Bedeutung, die ihm als Geschichtszeugnis zukommt. Hierbei geht es nicht in allererster Linie darum, Prestigeobjekte aufzuspüren. Wie werden Denkmale von der Rechtsprechung beurteilt? In dieser Arbeit werden 44 Rechtsfälle und deren rechtliche Würdigung aus der gesamten Bundesrepublik zusammengetragen. geh/difu

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87 S.

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Schriftenreihe des Deutschen Heimatbundes; 14