JugendAmt. Geschichte und Aufgaben einer reformpädagogischen Einrichtung.

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Weinheim

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ZLB: 94/2386

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Abstract

Das Jugendamt ist die interessanteste Institution sozialpädagogischen Wirkens und reformpädagogischer Erneuerung. 1924 wurde es durch das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz flächendeckend eingeführt. Es soll das Recht jedes jungen Menschen auf Förderung und Erziehung vor Ort verwirklichen helfen. Das Jugendamt hat eine helle und eine dunkle Seite: Förderung der Erziehung in Elternhaus, Kindergarten, Jugendverband und krisenhaften Lebenslagen, aber auch Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in familienersetzenden Einrichtungen sowie Mitwirkung bei gerichtlichen Verfahren, von denen Kinder und Jugendliche berührt werden. Im Laufe des letzten Jahrzehnts hat diese pädagogische Behörde eine Reihe von neuen Aufgaben übernommen, die über die alten sozialpädagogischen Konzepte hinausgehen. Sie reichen von der Berufsausbildung schwer vermittelbarer Jugendlicher über die Instandsetzung ehemals besetzter Häuser bis zur Betreuung minderjähriger Flüchtlinge ohne Eltern. difu

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180 S.

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Berufsfelder sozialer Arbeit; 2