Erleichterungen für das Planen und Bauen.

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ZZ

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IRB: Z 928
SEBI: Zs 6037-4
BBR: Z 146

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Zusammenfassung

Bundesbauminister Dr. Oscar Schneider hat Ende August die Berichte von sechs Arbeitsgruppen vorgelegt, mit denen erste vorbereitende Arbeiten zu dem geplanten Baugesetzbuch abgeschlossen worden sind. Die vorgelegten Leitlinien wertete Schneider als wichtiges Zwischenergebnis zu der Neugestaltung des Städtebaurechts. Im kommenden Frühjahr soll ein Referentenentwurf zum Baugesetzbuch vorliegen; ein Gesetzentwurf soll zum Jahresende 1985 vom Bundeskabinett verabschiedet und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Die Arbeitsgruppen waren zur Prüfung des geltenden Rechts eingesetzt worden mit den Schwerpunkten auf den Bereichen Bauleitplanung und Zulässigkeit von Bauvorhaben, planungsrechtliche Fragen bei bestimmten Investitionsvorhaben, Stadterneuerung, Finanzierung des Städtebaus, Baulandbereitstellung und Erschließungsbeitragsrecht. -z-

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Bundesbaugesetz, Gesetzentwurf, Planungsrecht, Bauleitplanung, Städtebauförderung, Baugesetzbuch, Erleichterung, Vereinfachung

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Informationsdienst und Mitteilungsblatt des Deutschen Volksheimstättenwerks, Bonn 38 (1984)Nr.18, S.176, 178-179

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Recht, Bundesbaugesetz, Gesetzentwurf, Planungsrecht, Bauleitplanung, Städtebauförderung, Baugesetzbuch, Erleichterung, Vereinfachung

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