Stillgelegte Deponie: Verhältnis von Abfall- und Bodenschutzrecht. BayVGH, Beschluss vom 9.7.2003 - 20 CS 03.103 -.

Heymann
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Herausgeber

Heymann

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Köln

Sprache

ISSN

0012-1363

ZDB-ID

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
IRB: Z 1014

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

1) Eine vor Inkrafttreten der Neufassung des § 36 KrW-/AbfG stillgelegte Deponie ist "stillgelegt" i.S. von § 36 Abs.2 Satz 2 KrW-/AbfG und folglich nach dem Bundesbodenschutzgesetz zu behandeln, wenn sie tatsächlich endgültig stillgelegt ist, die Stilllegung der zuständigen Behörde angezeigt worden ist und behördliche Maßnahmen in Bezug auf die Stilllegung zunächst nicht mehr zu erwarten waren. 2) "Orientierende Untersuchungen", die den Anfangsverdacht einer schädlichen Bodenveränderung überprüfen sollen, obliegen nach § 9 Abs.1 BBodSchG der zuständigen Behörde. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Deutsches Verwaltungsblatt

Ausgabe

Nr. 22

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Seiten

S. 1468-1470

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