Die Zulässigkeit des parlamentarischen Doppelmandats.
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SEBI: 87/1757
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Das Grundgesetz und die Länderverfassungen schweigen zur Frage der Vereinbarkeit des Bundestagsmandats mit dem Landtagsmandat. Das Bundesverfassungsgericht hat im Diätenurteil in der Teilentscheidung vom 21.1.1975 (BVerfGE 38, 326) und in dem Schlußurteil vom 5.11.1975 (BVerfGE 40, 296) die Tätigkeit der Bundestagsabgeordneten als "full-time-job" bezeichnet und somit den Rahmen des Mandats neu gesteckt. In Anbetracht der hohen Belastung schon eines Mandats untersucht der Autor im Rahmen seiner Arbeit, ob die Rechtsordnung die Kumulation mehrerer Mandate inn Bund, Land und Europäischen Gemeinschaften zuläßt. Das iist die Frage danach, ob ein Abgeordneter jeweils zwei dieser Mandate zugleich ausüben kann. Einen weiteren wesentlichen Teil bildet die im Anhang der Untersuchung dargestellte statistische Erfassung der Abgeordneten, die Doppelmandate hatten. gzi/difu
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Parlament, Abgeordneter, Mandat, Doppelmandat, Inkompatibilität, Bundesstaat, Bundestag, Landtag, Rechtsprechung, Wahlen, Partei, Recht, Verfassungsrecht
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Berlin: Duncker & Humblot (1986), 202 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1984)
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Parlament, Abgeordneter, Mandat, Doppelmandat, Inkompatibilität, Bundesstaat, Bundestag, Landtag, Rechtsprechung, Wahlen, Partei, Recht, Verfassungsrecht
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Beiträge zum Parlamentsrecht; 9