Finanzielle Solidarität im Bundesstaat. Der horizontale Länderfinanzausgleich des Grundgesetzes und die bundesstaatliche Solidargemeinschaft.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: R 600/17

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DI
RE

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Abstract

Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland ist die Ausgestaltung des horizontalen Länderfinanzausgleichs in Politik und Rechtsprechung umstritten. In seinem Urteil von 1986 brachte das Bundesverfassungsgericht erstmals eine eigenständige Begriffskonstruktion ein, um das Vorliegen eines angemessenen Finanzkraftunterschiedes i.S.d. Art. 107 Abs. 2 GG zu bestimmen: die bundesstaatliche Solidargemeinschaft der Länder. Der genaue Inhalt dieses Maßstabs blieb jedoch unklar. Ziel ist, Inhalt und Bedeutung dieser Begriffskonstruktion zu untersuchen und einer präzisen Deutung zuzuführen. Der hierbei vorgeschlagene Gehalt der Figur einer bundesstaatlichen Solidargemeinschaft käme dabei nicht allein als Begrenzung hinsichtlich Anlass und Umfang des Länderfinanzausgleichs zum Tragen, sondern würde zugleich korrigierend auf die bundesstaatliche Ordnung des Grundgesetzes im Ganzen wirken.

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221 S.

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Schriften zum Öffentlichen Recht; 1342