Das "Verschlechterungsverbot" und das "Verbesserungsgebot" im Wasserwirtschaftsrecht.

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Heidelberg

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0172-1631

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ZLB: R 271 ZB 1160

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Abstract

Das Verschlechterungsverbot und das Verbesserungsgebot der Wasserrahmenrichtlinie haben in den letzten Jahren eine zunächst kaum absehbare weichenstellende Bedeutung für konkrete wasserwirtschaftliche Zulassungsverfahren erlangt. Die dabei entwickelten Anforderungsprofile führen das Wasserrecht bisweilen bis an die Schwelle der Unvollziehbarkeit. Diese Situation lässt Änderungsbedarf sowohl im Hinblick auf die Richtlinie selbst wie auf ihre Umsetzung und Handhabung in Deutschland sichtbar werden. Letztlich bildet vor allem die Integration europäischer Umweltqualitätsziele in das deutsche Umweltordnungsrecht ein bis heute nur unzureichend bewältigtes regelungstechnisches Grundproblem.

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Natur und Recht : Zeitschrift für das gesamte Recht zum Schutze der natürlichen Lebensgrundlagen und der Umwelt

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Nr. 1

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S. 1-14

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