Bedarfsplanung ambulante Versorgungsstruktur.
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DE
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Mainz
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ZLB: 2003/1299-4
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Abstract
Die Sozialpolitik in der Stadt Mainz will die Voraussetzungen schaffen um die Bürger in allen Lebensphasen, unabhängig von Alter, Gesundheit und wirtschaftlicher Situation in die Lage zu versetzen, individuell in größtmöglichster Selbständigkeit zu leben sowie gleichberechtigt am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können. Eine sozialpolitische Aufgabe ist daher die Sicherstellung der bestmöglichen Versorgung von Pflegebedürftigen, aber auch die Unterstützung pflegender Angehöriger. In Folge der Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes trat in Rheinland-Pfalz zum 01.04.95 das Landespflege-Hilfegesetz in Kraft. Ziel ist es, auch die Gewährleistung einer leistungsfähigen, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen ambulanten Versorgung von Menschen, die auf Grund ihres Alters oder wegen Krankheit, Behinderungen etc. auf Hilfen angewiesen sind. Bereits vor Einführung der Pflegeversicherung wurden zwischen der Stadt Mainz und den Wohlfahrtsorganisationen eine Neuorganisation der ambulanten Alten- und Krankenpflege vereinbart. Ziel war, die Sicherstellung eines bedarfs- und stadtteilorientierten Angebots. Für die Bedarfsplanung der Stadt Mainz wurde ein Fragebogen für die Pflegedienste entwickelt. sg/difu
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24 S., Anh.
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