Neues Baugesetzbuch und Raumplanung. Informationsseminar der Akademie am 18./19. Mai 1987 in Berlin.

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SEBI: 88/3470-4

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Am 1. Juli 1987 ist das neue Baugesetzbuch in Kraft getreten. Es ist das Ergebnis mehrjähriger Vorarbeiten, deren wesentliches Ziel es war, durch die Zusammenführung von Bundesbaugesetz und Städtebauförderungsgesetz sowie durch eine Reihe materiellrechtlicher Änderungen das Baurecht zu modernisieren, zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Das neue Baugesetzbuch bringt eine Reihe von Neuerungen, die sich in erheblichem Maße auf Landes- und Regionalplanung auswirken. Dies gilt insbesondere für die Regelungen zur Bauleitplanung und zur Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich sowie im unbeplanten Innenbereich. Die Praxis wird sich auf diese Neuerungen rechtzeitig einstellen müssen. Mit dem Informationsseminar am 18. und 19. Mai 1987 in Berlin zum Thema "Neues Baugesetzbuch und Raumplanung" wollte die Akademie dazu einen Beitrag leisten. difu

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Baugesetzbuch, Raumplanung, Bauleitplanung, Landesplanung, Bundesbaugesetz, Städtebaurecht, Außenbereich, Unbeplanter Innenbereich, Umweltverträglichkeitsprüfung, Baurecht, Recht, Städtebauförderungsgesetz

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Hannover: (1987), V, 121 S.

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Baugesetzbuch, Raumplanung, Bauleitplanung, Landesplanung, Bundesbaugesetz, Städtebaurecht, Außenbereich, Unbeplanter Innenbereich, Umweltverträglichkeitsprüfung, Baurecht, Recht, Städtebauförderungsgesetz

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ARL-Arbeitsmaterial; 132