The Swiss health system - an example for Europe? (Das schweizerische Gesundheitswesen als Modell für Europa?)

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IRB: Z 1593

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Zusammenfassung

Das föderalistische System der Schweiz garantiert den Kantonen in allen Bereichen Souveränität. Ausnahmen bestehen dort, wo Volk und Stände dem Bund besondere Kompetenzen übertragen haben. Da die Bundesverfassung keinen Gesundheitsartikel enthält, sind die Kantone für das Gesundheitswesen zuständig. Jeder Kanton hat sein eigenes Gesundheitsgesetz und erläßt eigene Vorschriften für die Ausübung von Berufen des Gesundheitswesens. Viele Kantone haben besondere Gesetze für die Spitalplanung- und Finanzierung erlassen und in jüngster Zeit auch die Patientenrechte gesetzlich geregelt. Durchschnittlich entfallen 15 % der kantonalen Ausgaben auf die medizinische Versorgung. Der Bund ist lediglich für die Seuchenbekämpfung, die Sozialversicherungen, den Strahlenschutz und die medizinischen Abschlußprüfungen zuständig. Der verhältnismäßig große Spielraum für Privatinitiative und der Wettbewerb unter den Kantonen kommen der Qualität der Leistungen zugute. Eine angemessene Finanzierung ist jedoch nicht überall gewährleistet. So besteht insbesondere ein Ungleichgewicht in der Vergütung von Spitalkosten und Kosten ambulanter Behandlungen. Auch in der Prävention fehlt es an einer nationalen Koordination. (-y-)

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Gesundheitswesen, Versicherung, Krankenversicherung, Krankenhauswesen, Krankenversorgung, Gesundheitsversorgung, System, Vorbild, Daseinsvorsorge, Gesundheitseinrichtung

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Das Schweizer Spital, Aarau 54(1990), Nr.9, S.22-24, 27, Tab.

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Gesundheitswesen, Versicherung, Krankenversicherung, Krankenhauswesen, Krankenversorgung, Gesundheitsversorgung, System, Vorbild, Daseinsvorsorge, Gesundheitseinrichtung

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