Optionsspielräume Privater im Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht.

Heymann
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Heymann

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DE

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Köln

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ZLB: 2005/2715

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RE

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Zusammenfassung

Die Arbeit verfolgt das Ziel, Optionsspielräume Privater im allgemeinen Gefüge des deutschen Staats- und Verwaltungsrechts zu etablieren. Optionsspielräume sind dabei zu verstehen als Entscheidungsfreiräume, die Private gegenüber Verwaltungsbehörden und Gerichten für sich reklamieren können. Sie sind damit in Beziehung zu setzen zu den bekannten Letztentscheidungsrechten von Exekutive und Judikative. Zur Erklärung und Darstellung des Begriffs des Optionsspielraums in der Praxis wird exemplarisch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz auf deren Existenz hin beleuchtet. Dabei stellt die Autorin fest, dass Optionsspielräume an allen Schlüsselstellen des Gesetzes vorhanden sind. Dies gilt im Hinblick auf die Anwendbarkeit des Gesetzes, das Vermeidungsgebot, die Wahl der Entsorgungsform sowie ihre konkrete Durchführung und die Überlassungspflichten. Auch in anderen Rechtsbereichen ist der Gedanke des Optionsspielraums zu finden und argumentativ einsetzbar. difu

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XVII, 254 S.

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Das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft; 31