Hinweise zur Berücksichtigung des ÖPNV bei Maßnahmen der Verkehrsberuhigung. Runderlaß.
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1986
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SEBI: 86/5331-4
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Zusammenfassung
Grundsätzlich ist Verkehrsberuhigung auf den Abbau von Nutzungskonflikten ausgerichtet. Dies gilt nicht nur für den Bewegungsraum der Fußgänger und Radfahrer, sondern ebenso für die Abwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs. Es kommt also darauf an, die verschiedenen Mittel der Verkehrsberuhigung so auszuwählen und zu kombinieren, daß sie den jeweiligen örtlichen Verhältnissen unter Einbeziehung der Belange des ÖPNV entsprechen. Die hier veröffentlichten Hinweise zur Berücksichtigung des ÖPNV sind das Ergebnis eines mit Beteiligten durchgeführten Expertengesprächs. cp/difu
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Düsseldorf: (1986), 8 S.
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Serie/Report Nr.
MSWV-Kurzinformation; 2/86