Räumungskosten bei Beschlagnahme der Wohnung.
Werner
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Werner
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DE
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Düsseldorf
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0340-7497
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ZLB: Zs 818-4
IRB: Z 1039
IRB: Z 1039
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Abstract
In dem Beitrag geht es vor allem um Kosten, die entstehen, wenn die beabsichtigte Räumungsvollstreckung nicht durchgeführt werden kann, unterbrochen wird oder rückgängig gemacht werden muss, weil die Ordnungsbehörde die Wohnung in Beschlag genommen hat, um die Obdachlosigkeit des Schuldners und seiner Familie zu verhindern. Hier fallen oft mindestens die Bereitstellungskosten für den Transporteuer und ggf. für den Schlosser an. difu
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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht
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Nr. 1
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S. 20-21