Zur Stimmenthaltung in der Wohnungseigentümerversammlung.
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1983
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IRB: Z 878
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Zusammenfassung
Umstritten und zweifelhaft ist die Frage, welche Bedeutung die Stimmenthaltung bei Wahlen hat, soweit sie nicht in zulässiger Weise durch Gesetz, Gemeinschaftsordnung oder Satzung entschieden ist. Der BGH hat in einem Urteil entschieden, dass bei der Beschlussfassung allein die Ja- und die Nein-Stimmen zu berücksichtigen sind. Die Konsequenzen daraus für Stimmenthaltungen in Wohnungseigentümerversammlungen werden untersucht. Es wird zur Vorsicht bei der Übernahme dieses Urteils in das Wohnungseigentumsrecht geraten. hb
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Der Wohnungseigentümer, Düsseldorf 12(1982)Nr.4, S.108, 110-111, Lit.