Verbandsbeteiligung und Verbandsklage bei der FFH-Verträglichkeitsprüfung.
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Nomos
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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ZLB: 4-Zs 4358
IRB: Z 1830
TIB: ZO 9840
IRB: Z 1830
TIB: ZO 9840
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Abstract
Die Frage der Verbandsbeteiligung und Verbandsklage im Rahmen von FFH-Verträglichkeitsprüfungen war bisher kein Thema rechtswissenschaftlicher Diskussion. Dies lag wohl daran, dass insoweit die Beteiligungsrechte bei Befreiungen von formell ausgewiesenen Natura 2000 Gebieten für ausreichend angesehen wurden. Diese Sichtweise führt jedoch zu einer defizitären Verbandsbeteiligung. Denn u.a. wegen der schleppenden Umsetzung des europäischen Habitatschutzrechts sind längst nicht alle FFH-Gebiete auch formell unter Schutz gestellt. Außerdem macht die Einbeziehung des Sachverstandes der Umweltverbände durchaus auch schon bei der FFH-Erheblichkeitsprüfung und nicht erst im Befreiungsverfahren Sinn. Praktisch relevant wird dies zurzeit bei der Aussaat von Gen-Mais in Natura 2000 Gebieten. Wegen der lückenhaften Rechtslage kann dies in vielen Fällen ohne die gebotene Einbindung des Sachverstandes der Umweltverbände geschehen. difu
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Journal
Zeitschrift für Umweltrecht
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Nr. 7/8
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S. 340-352