Beirat für Raumordnung zur Energiepolitik - April 1982.

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1982

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IRB: Z 898
SEBI: Zs 919-4
BBR: Z 71

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Zusammenfassung

Die Raumordnungspolitik muss von der Energiepolitik einen Beitrag zur Realisierung ihrer Ziele fordern, wie umgekehrt die Energiepolitik einen Beitrag zur Verwirklichung energiepolitischer Ziele von der Raumordnungspolitik erwarten kann. Es werden Maßnahmen empfohlen, die für beide Politikbereiche gleichermaßen einen Zielbeitrag leisten. Sie betreffen u.a. die Standortplanung von Kraftwerken, die räumliche Versorgung mit Energie sowie die Abstimmung der Siedlungsentwicklung mit den Energieversorgungssystemen durch Rahmenpläne. hb

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Kommunalwirtschaft, Wuppertal (1982)Nr.7, S.249-250

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