Abwägungskontrolle und subjektiver Rechtsschutz im Planfeststellungsverfahren.
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1981
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IRB: Z 955
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
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Zusammenfassung
Die Rechtsprechung wendet bei der Kontrolle von Planfeststellungsbeschlüssen unter anderem auch das sog. Abwägungsgebot an. Es enthält ein subjektives Recht der Planbetroffenen. Gleichwohl soll nicht jeder Verstoß gegen das Abwägungsgebot eine Verletzung auch des subjektiven Rechts zur Folge haben. Hierzu werden Argumente vorgebracht. Als Ergebnis wird festgehalten, dass aus systematischen Gründen objektiv-rechtliche Abwägungsfehler in aller Regel das subjektive Recht auf ordnungsgemäße Abwägung auch derjenigen Kläger verletzen, auf deren Interessen sich der Fehler nicht unmittelbar bezieht. kj
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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 34(1981)Nr.2, S.37-43, Lit.