Das Wohnungsmodernisierungsgesetz.
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Datum
1976
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SEBI: Zs 359-4
IRB: Z 889
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Zusammenfassung
Die Lücke zwischen der Neubauförderung nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz und der Sanierung nach dem Städtebauförderungsgesetz soll durch das am 1.1.1977 in Kraft tretende Wohnungsmodernisierungsgesetz geschlossen werden. Ziel des Gesetzes ist es, den erheblichen Rückstand auf dem Gebiet der Altbausanierung zu beheben. Bund und Länder werden die notwendigen Hilfen zur Förderung der Wohnungsmodernisierung, die als öffentliche Aufgabe festgeschrieben wird, in Form von Zuschüssen und Darlehen gewähren.
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Neue Juristische Wochenschrift, München 29 (1976), 48, S. 2191-2195