Zur Vereinbarkeit von Windkraftanlagen im Außenbereich mit den Darstellungen eines Flächennutzungsplans. Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft. BauGB § 35 II und III. BVerwG, Beschluß vom 8.2.1991 - 4 B 10.91, VGH München.

Keine Vorschau verfügbar

Datum

1991

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Ob Windkraftanlagen im Außenbereich den Darstellungen des Flächennutzungsplans widersprechen oder die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen, richtet sich weitgehend nach den konkreten Umständen des Einzelfalls, so der amtliche Leitsatz. Der Kläger begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung von drei Windkraftanlagen im Außenbereich. Das Berufungsgericht hat den Beklagten zur Neubescheidung des Bauantrags verpflichtet. In den Gründen hat es ausgeführt, das Vorhaben widerspreche weder den planungsrechtlichen Vorschriften der §§ 29 ff. BauGB noch den naturschutzrechtlichen Bestimmungen des Landschaftsschutzgebiets Starnberger See. Offen sei, ob Einschränkungen des Betriebs geboten seien. Auch die bauordnungsrechtlichen Fragen seien noch nicht geprüft. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision blieb erfolglos. Der Flächennutzungsplan, so das BVerwG in früherer Rechtsprechung, ist nicht uneingeschränkt geeignet, einer seiner Darstellung widersprechenden Nutzung im Außenbereich die Zulässigkeit zu nehmen. (-y-)

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 14(1991), Nr.3, S.131-132

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen