Verjährung von Erstattungsansprüchen aus § 15 a BerlEBG.

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München

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0939-0014

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ZLB: 4-Zs 4416

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Abstract

In den letzten Jahren hat wohl kaum eine Vorschrift für so viel Unmut in den Bezirksämtern gesorgt wie der 2006 geschaffene § 15 a BerlEBG, der zeitliche Höchstgrenzen für die Abrechnung von Erschließungsbeiträgen in Berlin vorsieht. Es wird untersucht, ob die Regelung des § 15 a BerlEBG Erstattungsansprüche für Grundstückseigentümer begründet, die in der Vergangenheit freiwillige Vorauszahlungen auf zukünftige Erschließungsbeiträge geleistet haben. Zudem wird untersucht, ob die unterschiedlichen Reaktionen der Bezirke auf § 15 a BerlEBG in dieser Hinsicht dazu geführt haben, dass heute keine Erstattungsansprüche der Eigentümer mehr bestehen.

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Landes- und Kommunalverwaltung

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Nr. 3

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S. 109-113

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