Bundesbaugesetz i. d. Fassung v. 18. 8. 1976 u. Baunutzungsverordnung i. d. Fassungen v. 26. 6. 1962 u. 26. 11. 1968. Textausg. m. Hinw. auf d. Rechtsänderungen durch d. Novelle d. Gesetzes; 6., neubearb. Aufl.

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1976

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IFWP 3657 SN-2/76

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Durch das Gesetz zur Änderung des Bundesbaugesetzes v. 4. Juni 1976 wurde das BBauG in seinen wichtigsten Teilen wesentlich ergänzt oder geändert. Die Neufassung tritt am 1. 1. 1977 in Kraft. Die wichtigsten Änderungen wurden in den Teilen I (Bauleitplanung), II (Sicherung der Bauleitplanung), III (Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung) und V (Enteignung) vorgenommen; ebenso neue Regelungen z. B. Vorschriften zur Sicherung der Infrastruktur, zum Sozialplan, zur neu geschaffenen Entwicklungsgenehmigung und zu den aus dem Städtebauförderungsgesetz übernommenen Instituten Bau- und Pflanzgebot, Nutzungsgebot, Abbruchsgebot sowie Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot. Die Textausg. ist mit Hinweisen auf die neuen oder geänderten Vorschriften versehen, die besonders für die Übergangszeit und zum allgemeinen Verständnis der Novelle von Wichtigkeit sind.

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Düsseldorf: Werner (1976), 172 S.

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