Die Behandlung asozialer und straffälliger Jugendlicher im japanischen Jugendrecht.

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SEBI: 78/5958

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Ausgehend von einem umfassenden Überblick über die geschichtliche Entwicklung des Jugendstrafrechts in Japan widmet sich der Verfasser maßgebend der Jugendgesetzgebung in Japan nach dem Zusammenbruch des Reiches im Jahre 1945. Er behandelt den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des heute noch geltenden Jugendgesetzes vom 15.7.1948 in der Fassung und Bekanntmachung des Gesetzes Nr. 163 von 1954. Dieses Gesetz enthält nicht nur Strafvorschriften für Jugendliche, sondern auch Paragraphen über Straftaten Erwachsener und prozeßrechtliche Regelungen. Im einzelnen geht der Verfasser im Rahmen dieses Gesetzes auf die darin befindlichen unterschiedlichen Sanktionen wie Strafen und Maßregeln (z.B. freiheitsentziehende Maßregeln, Maßregeln nach dem Kinderwohlfahrtsgesetz usw.), Verfahren zur Anordnung von Erziehungsmaßregeln, die behördliche Organisation sowie Zuständigkeiten für Anstalten und Heime ein. kp/difu

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Jugendlicher, Jugendstrafe, Jugendkriminalität, Jugendrecht, Kriminalität, Strafrecht, Rechtsprechung, Prozessrecht, Sozialwesen, Rechtsgeschichte, Sozialverhalten, Recht, Allgemein

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Köln: (1967), VII, 102 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1967)

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Jugendlicher, Jugendstrafe, Jugendkriminalität, Jugendrecht, Kriminalität, Strafrecht, Rechtsprechung, Prozessrecht, Sozialwesen, Rechtsgeschichte, Sozialverhalten, Recht, Allgemein

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