Rechtsbindung einer industriepolitischen Instrumentalisierung öffentlicher Aufträge.
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: 97/174
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Zusammenfassung
Die staatliche Beschaffungstätigkeit hat heute einen großen Umfang bei der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit in Europa. Somit haben sowohl die Mitgliedstaaten der EG als auch die EG selbst durch die Vergabe und Durchführung von Aufträgen die Möglichkeit, Nachteile lokaler Unternehmen auszugleichen und Vorteile zu ermöglichen. Eine gesetzliche Regelung bestehtbislang nur im europäischen Rahmen in den Art. 130f ff. des EG- Vertrages. Auf nationaler Ebene sind derartige Regelungen bisher zumeist noch nicht erfolgt. Eine weitere Möglichkeit industriepolitischer Beeinflussung für staatliche Stellen liegt in der Festlegung des Handlungsrahmens für Industriebetriebe, beispielsweise in der Regelung des Vertrags- und Eigentumsrechts sowie des Wettbewerbs-, Steuer- und Finanzrechts. Der Autor vergleicht verschiedene Regelungen in europäischen Staaten. Er kommt dabei u.a. zu dem Ergebnis, daß der vorläufige Rechtsschutz von Bewerbern bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen verbessert werden muß. Behandelt werden auch öffentliche bzw. kommunale Unternehmen als mittelbare Träger der Industriepolitik. bup/difu
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320 S.
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Europäische Integration und internationale Wirtschaftsbeziehungen. Rechtswissenschaftliche Studien; 2