Kabelfernsehen in Mietwohnungen. Duldungspflicht des Mieters.
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1985
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IRB: Z 877
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Zusammenfassung
Es werden alle Argumente zugunsten des Kabelanschlusses ausgelegt, Gegenargumente als nichtig abgewertet. Es wird zusammengefasst, dass der Mieter einen Anspruch gegen den Vermieter hat, seine eigene Wohnung auf eigene Kosten an das Kabelfernsehen anschließen zu dürfen. Der Vermieter hat gegen jeden Mieter seines Hauses den Anspruch, dass die Anschließung der Wohnung an das Kabelfernsehen geduldet werde und dass sowohl die Kosten der technischen Aus- bzw. Umrüstung als auch die für jede Wohnung anfallende Anschlussgebühr von dem Mieter anteilig getragen werden. Der Mieter hat auch die Betriebskosten einschließlich der monatlich anfallenden Grundgebühr für den Wohnungsanschluss zu tragen. (hg)
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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 75(1985), Nr.2, S.71-72, 74-83, Lit.