Die Geschäftsordnungen der Kollegialorgane der kommunalen Gebietskörperschaften in Bayern Wesen, Rechtsnatur und Funktionen.

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SEBI: 71/2293

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Die Arbeit versteht sich als umfassende Analyse der Rechtsbeziehungen im Hinblick auf das Auftreten praktischer Probleme. Nach einer Darstellung der historischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen in Bayern und einem Vergleich mit der übereinstimmenden Praxis in anderen Bundesländern und Kollegialorganen werden die einzelnen Modalitäten anhand von Mustergeschäftsordnungen diskutiert. Als Lösung für den theoretischen Streit um die Rechtsnatur wird vorgeschlagen, die Geschäftsordnungen als autonome Satzung sui generis zu behandeln. Ihre Funktion für die Praxis ist darin zu sehen, daß die Vorschriften der Kommunalgesetze deklamatorisch wiederholt, gesetzliche Bestimmungen für die Adressaten verbindlich interpretiert und wichtige Rechte und Pflichten für ihre Adressaten begründet werden.

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Schlagwörter

Kommunalverwaltung, Verwaltungsrecht, Gebietskörperschaft, Rechtsnatur, Geschäftsordnung, Kollegialorgan

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München: Frank (1970)XXXVII, 592 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Univ.München 1970)

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Kommunalverwaltung, Verwaltungsrecht, Gebietskörperschaft, Rechtsnatur, Geschäftsordnung, Kollegialorgan

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