Brauwesen und Braurechte in Nürnberg bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts.
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1977
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SEBI: 78/4286
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Zusammenfassung
Die Arbeit befaßt sich mit der Geschichte des Bierbrauereiwesens am Beispiel der Stadt Nürnberg und untersucht neben den historischen Änderungen in Brautechnik und Bierarten insbesondere die schon früh (etwa um 1305) einsetzende städtische Reglementierung des Brauwesens durch Brauordnungen, die im Laufe der Jahrhunderte immer mehr Züge einer totalen Verwaltung annahmen.So mußten Bierbrauen (im 16./17.Jahrhundert) alljährlich die Einhaltung der Ordnung beschwören.Sie durften die Grundmaterialien Hopfen und Malz nur an den hierfür öffentlich bestimmten Märkten einkaufen, wobei städtische Beamte Preise und verkaufte Mengen sorgfältig überwachten und dem Rat der Stadt meldeten.Das Malz wurde ausschließlich in städtischen Mühlen durch die geschworenen Müller ,,gebrochen''.Brauvorgang, Brauvorschriften, gebraute Biermenge, Bierqualität und Bierverkauf wurden durch zahlreiche spezielle städtische Beamte überwacht und kontrolliert.Nur solche Bierbrauer, die ihre Biersteuer bezahlt hatten, durften neues Malz in der Mühle brechen lassen.Die Arbeit schildert die einzelnen Entwicklungsstufen der überkommenen Brauordnungen und die darum geführten Auseinandersetzungen zwischen den Bierbrauern und dem Rat der Stadt bis zum Beginn der Industrialisierung. bg/difu
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Nürnberg: Stadtarchiv (1977), IX, 164 S., Lit.; Reg.
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Serie/Report Nr.
Nürnberger Werkstücke zur Stadt- und Landesgeschichte; 23