Der Rechtsschutz in der Zusatzversicherung des öffentlichen Dienstes.
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SEBI: 73/4259
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Zusammenfassung
Im Bereich der Zusatzversorgung für die Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst haben die neuen Satzungen für die VBL und VAP veränderte Verhältnisse und ein in wesentlichen Zügen neu gestaltetes Satzungsrecht geschaffen.Neben der Einführung des beamtenrechtlichen ,,Gesamtversorgungsprinzips'' ist auch der Rechtsschutz der Versicherten von dieser Umgestaltung betroffen, womit sich besonders die Frage neu stellt, ob bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Versicherungsverhältnis der öffentlich-rechtliche oder der zivilrechtliche Rechtsweg zugelassen ist.Behandelt werden nur die drei auf Bundesebene organisierten Zusatzversorgungsanstalten VBL, VAP und BVA.In der Neufassung der VAP-Satzung beginnt sich die Erkenntnis durchzusetzen, daß die Ansprüche der bei den Zusatzanstalten versicherten Arbeitnehmer nicht nur privatrechtlichen, sondern materiell arbeitsrechtlichen Charakter haben.VBL und BVA sollten ihr Rechtsschutzverfahren entsprechend überprüfen.Von der Rechtsprechung ist eine klare Stellungnahme zu erwarten; sie sollte in analoger Anwendung des # 2 IV S. 2 Arb.GG die Arbeitsgerichte auch dann für zuständig erklären, wenn der Wirkungsbereich der betreffenden Wohlfahrtseinrichtung über den Betrieb oder als Unternehmen hinausgeht.
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Versicherung, Sozialversicherung, Recht, Verwaltung, Rechtswissenschaft, Rechtsschutz, Zusatzversicherung, Öffentlicher Dienst
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Köln: Hansen (1973) XVIII/103 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1973)
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Versicherung, Sozialversicherung, Recht, Verwaltung, Rechtswissenschaft, Rechtsschutz, Zusatzversicherung, Öffentlicher Dienst