Staatliche Förderung denkmalgeschützter Gebäude unter besonderer Berücksichtigung des Rechts der neuen Bundesländer.

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DE

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Aachen

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ZLB: 2000/2711

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Zusammenfassung

Der Denkmalschutz ist auf die Erhaltung von Denkmälern durch hoheitliche Maßnahmen der öffentlichen Hand gerichtet (Anordnungen und Verfügungen mit Eingriffscharakter, Erlaubnisse, Genehmigungen und Sanktionen). Durch den Erlass von Denkmalschutzgesetzen wurden die Rechtsgrundlagen für einen verbindlichen, mit Zwangsmitteln durchsetzbaren Schutz von Denkmälern geschaffen. Der Eigentümer eines denkmalgeschützten Objektes ist der entscheidende Träger der (Bau)-Denkmalpflege. Die Finanzierung ist durch den Träger zu tragen. Die Arbeit geht zum einen der Frage nach, ob neben den Denkmalschutzgesetzen aus kompetenzrechtlichen Gründen flankierende Schutznormen durch das Baurecht erlassen werden können. Zum anderen wird die Förderung der Denkmäler durch finanzielle Unterstützung des Eigentümers diskutiert. Bei der Betrachtung des Denkmalschutzes im Baurecht, befasst sich die Studie schwerpunktmäßig mit der Frage, welche Möglichkeiten der Gemeinde zur Verfügung stehen, gestalterisch auf die Denkmäler oder deren Umgebung einzuwirken. Schließlich wird die finanzielle Förderung des Eigentümers durch das Baurecht erläutert. kirs/difu

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VII, 227 S., Anh.

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