Probleme des Grundeigentumsschutzes bei der Planung von Straßen und anderen Projekten der Fachplanung.
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SEBI: Zs 61-4
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
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Zusammenfassung
"Hinsichtlich Art und Ausmaß der Betroffenheit des Grundeigentums in Vollzug einer gemeinnützigen, projektbezogenen Fachplanung" unterscheidet der Autor vier Belastungsbereiche mit jeweils unterschiedlicher rechtlicher Beurteilung: Inanspruchnahme mit förmlicher Enteignung, Nutzungsbeeinträchtigung, die "als Aufopferungsenteignung qualifiziert" werden kann, erheblich in Mitleidenschaft gezogene Grundflächen unterhalb der Enteignungsschwelle und geringfügige eigentumsrelevante Nutzungsbeeinträchtigungen. Untersucht werden insbesondere die im Zusammenhang mit den Abwehr-, Schutz- und Entschädigungsansprüchen des Grundeigentümers durch die unterschiedlichen Belastungsgrade aufgeworfenen rechtlichen Probleme.(kr)
Beschreibung
Schlagwörter
Eigentumsrecht, Eigentumsschutz, Rechtsprechung, Fachplanung, Planfeststellung, Straßenplanung, Enteignung, Entschädigung, Projektplanung, Grundeigentum, Abwägung, Inanspruchnahme, Nutzungsbeeinträchtigung, Abwehranspruch, Schutz, Recht, Eigentum, Stadtplanung/Städtebau, Verkehr
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Deutsches Verwaltungsblatt (1984), Nr.7, S.301-320, Lit.
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Eigentumsrecht, Eigentumsschutz, Rechtsprechung, Fachplanung, Planfeststellung, Straßenplanung, Enteignung, Entschädigung, Projektplanung, Grundeigentum, Abwägung, Inanspruchnahme, Nutzungsbeeinträchtigung, Abwehranspruch, Schutz, Recht, Eigentum, Stadtplanung/Städtebau, Verkehr