Die nationalsozialistische Kulturpolitik in Düsseldorf 1933-1945.
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1972
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SEBI: 72/2034
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Zusammenfassung
Vor dem Hintergrund einer allgemeinen Kennzeichnung der nationalsozialistischen Kulturpolitik als kunst- und kulturfeindliches Beurteilungs- und Ausleseverfahren, dessen Kriterien zwar nicht konkret bestimmt, aber durch die Schaffung einer Zentralbehörde und die eindeutige Bindung an die Nation eingeschränkt waren, wird die Kulturpolitik auf kommunaler Ebene untersucht. Gefragt wird nach dem Konzept, dessen Durchführung und Erfolg; gefragt wird nach der Möglichkeit gemeindlicher Selbständigkeit im Bereich der Kulturpolitik im totalitären Staat. Untersucht wird die Stellung der Kulturpolitik im Rahmen der kommunalen Aufgaben in diesem Staat; aus dieser Perspektive wird versucht, die ,,neue Kunst und Kultur'' zu bestimmen. Zeitlich getrennt in Vorkriegs- und Kriegszeit werden alle relevanten Kultureinrichtungen untersucht Presse- und Buchwesen, Städtische Bühnen, Theaterwesen, Musikleben, Museen, Kunstakademie, Verwaltungsakademie, Schulwesen und die NS-Kulturorganisationen (,,Kraft durch Freude'' und ,,Gesellschaft zur Förderung der bildenden Künste''). sw/difu
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Düsseldorf: Triltsch (1972), IX, 218 S., Tab.; Lit.(phil.Diss.; Köln 1971)