Die Stellung der Bürgerinitiativen im Verfassungssystem des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

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SEBI: 87/4977

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Abstract

Wie sind die Bürgerinitiativen verfassungsrechtlich einzuordnen? Mit dieser Frage versucht der Autor die Stellung der Bürgerinitiativen im Verfassungssystem zu beschreiben, wobei er einleitend auf die Herkunft und den Begriff der Bürgerinitiative eingeht. Er zeigt auf, wie sich die Bürgerinitiative von sonstigen Organisationen (z. B. Partei, Verband etc.) abgrenzt. Untersucht wird, ob sich die Bürgerinitiative in den durch das Grundgesetz vorgegebenen verfassungsrechtlichen Rahmen einfügen läßt anhand der im Grundgesetz verankerten Gewaltenteilung. Hierbei wird unter anderem die Mehrheitskonkurrenz und der Minderheitenschutz erörtert. Ein wesentlicher Teil der Arbeit wird auch dem Verhältnis zwischen Bürgerinitiative und Partei gewidmet; hier werden Unterschiede und Überschneidungen herausgearbeitet. Weiter wird erörtert, wie die Wahrnehmung von Grundrechten durch Bürgerinitiativen juristisch zu bewerten ist, z. .B. ob die Bürgerinitiative eine grundrechts-juristische Person (Art. 19, III GG) ist. Eingegangen wird auch auf eine potentielle Gefährdung von Grundrechten Dritter durch Bürgerinitiativen. Behandelt und im Anhang aufgelistet werden ferner Volksbegehren (in Bayern) sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide (in Baden-Württemberg, Pargr. 21 Gemeindeordnung). gzi/difu

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Grundrecht, Demokratie, Politikwissenschaft, Juristische Person, Volksbegehren, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Partizipation, Institutionengeschichte, Kommunalpolitik, Verband, Partei, Bürgerinitiative, Politik, Gemeinde

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Frankfurt/Main: Lang (1986), XX, 235 S., Tab.; Lit.; Reg.(jur.Diss.; Bayreuth 1985)

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Grundrecht, Demokratie, Politikwissenschaft, Juristische Person, Volksbegehren, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Partizipation, Institutionengeschichte, Kommunalpolitik, Verband, Partei, Bürgerinitiative, Politik, Gemeinde

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 607