Enteignungsentschädigung bei hoheitlichem Entzug von Bodenschätzen zugunsten öffentlicher Verkehrsanlagen. Zur Eigentumsdogmatik des BGH.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: Zs 61
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

In zwei Grundsatzurteilen vom 14.04.2011 hat der BGH - wie zuvor schon das BverwG in seinem Urteil vom 26.03.1998 - die entschädigungsrechtlichen Folgen des Entzuges von Bodenschätzen durch Maßnahmen der Straßenplanung behandelt. Danach besteht ein Entschädigungsanspruch, wenn die Bodenschätze zum Grundeigentum gehören, nicht aber, wenn sie einer staatlich verliehenen Bergbauberechtigung zugeordnet sind. Der Beitrag wendet sich gegen das letztgenannte Ergebnis nicht nur aus der Perspektive des Bergrechts, sondern nicht zuletzt auch aus verfassungsrechtlichen Gründen. BGH und BVerwG verkennen demzufolge wesentliche Aspekte der unter Führung des BVerfG entwickelten modernen Eigentumsdogmatik.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 11

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S. 661-666

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