Die Reform des Umweltrechts durch das kommende Umweltgesetzbuch.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0342-5592
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ZLB: 4-Zs 242
BBR: Z 477
BBR: Z 477
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RE
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Abstract
Nachdem erste Bemühungen, das unübersichtliche und zersplitterte, auf eine Vielzahl von Gesetzen verstreute deutsche Umweltrecht in einem einheitlichen Umweltgesetzbuch zusammenzufassen, an kompetenzrechtlichen Problemen gescheitert waren, hat die Föderalismusreform 2006, mit der insbesondere die Rahmengesetzgebungskompetenz abgeschafft wurde, den Weg für ein Umweltgesetzbuch geebnet. Die vom BMU vorgelegten Referentenentwürfe, die Grundlage für das Gesetzgebungsverfahren sein sollen, sehen ein Bücherkonzept vor. Danach wird das UGB I als Kern-UGB allgemeine Vorschriften und vorhabenbezogenes Umweltrecht enthalten, das UGB II das Recht der Wasserwirtschaft, das UGB III das Naturschutzrecht, das UGB IV das Recht der nichtionisierenden Strahlung und das UGB V das Recht des Emissionshandels. Weitere Materien des Umweltrechts sollen in den kommenden Jahren in das UGB eingestellt werden. Wegen Streitigkeiten in der Großen Koalition droht das UGB in der vorgelegten Form zu scheitern, da die integrierte Vorhabengenehmigung auf Widerstand innerhalb der Unionsparteien stößt. Gute Aussicht auf Verwirklichung haben dagegen nach wie vor das UGB II und III.
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Verwaltungsrundschau
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Nr. 3
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S. 81-87