BayObLG, Beschluß v. 25.2.1983 - Az. REMiet 1/82.

Pfeuffer, -
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1983

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 1052
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Unter welchen Voraussetzungen der Vermieter zur außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt sein kann, fällt in das Gebiet tatrichterlicher Würdigung und ist einem Rechtsentscheid nicht zugänglich. Verallgemeinernde Regeln können dafür nicht durch Rechtsentscheid aufgestellt werden; daher hängt es auch allein von den Umständen des Einzelfalles ab, ob die Anbringung eines Transparents mit gesellschaftspolitischer Aufschrift an der Straßenfassade des Anwesens durch den Mieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt. Der Rechtsentscheid stützt sich auf folgende §§: 550, 553, 554a und 564b BGB. -y-

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Wohnungswirtschaft & Mietrecht, Köln (1983)Nr.5, S.129-130, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen