Der Staat als Bürge - Überlegungen zur Wirtschaftsförderung durch Risikoübernahme.
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1982
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BBR: Z 517
IRB: Z 1036
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Zusammenfassung
Die Bürgschaft ist eine unter verschiedenen Formen der staatlichen Wirtschaftsförderung der Unternehmen. Sie belastet den Staat nicht mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen sondern zunächst nur durch Eventualverbindlichkeiten durch Rückverlagerung eines Kreditrisikos auf den Staat. Dargelegt wird die Aufgabe einer Bürgschaft, ihre Formen sowie das Prüfungsverfahren bei Bürgschaftsanträgen. hb
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Der langfristige Kredit, 1.Ausg. 32(1981)Nr.13, S.400, 402